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| Arcorkenner ![]() Registriert seit: 17.05.2008 Ort: Südbaden Beiträge: 32
Internet: Arcor DSL Flat 6000 Hardware: Starterbox und Fritz Box WLAN 3170 und Fritz WLAN USB-Stick ![]() | Urteil AG Lahr Telefonkunde muss Vertrag nach Umzug fortsetzen können - Richter: Ansonsten schwerwiegender Verstoß gegen vertragliche Treuepflichten Nürnberg (D-AH) - Zieht ein Telefonkunde um, muss das Kommunikationsunternehmen die Mitnahme des Anschlusses anbieten und auf Wunsch den Vertrag zu den bestehenden Konditionen am neuen Ort fortsetzen. Und zwar immer dann, wenn das die technischen Voraussetzungen am neuen Wohnsitz zulassen. Ob Verträge zu den alten Bedingungen in der Zwischenzeit bei einem Neuabschluss in dieser Form eigentlich nicht mehr angeboten werden, ist dabei ohne Belang. Das hat jetzt das Amtgericht Lahr entschieden (Az. 5 C 121/10). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, versagte das Telefonunternehmen einem umgezogenen Kunden die Weiternutzung seines bisherigen Telefon- und Internetzugangs. Es schlug ihm dagegen einen neuen Vertrag mit teurerem Tarif und einer wieder von vorn beginnenden Mindestlaufzeit von 24 Monaten vor. Schließlich habe es sich bei dem alten Anschluss um einen "ortsgebundenen" Vertrag gehandelt, der zum jetzigen Zeitpunkt nach den alten Bedingungen nicht mehr angeboten werde. Weil daraufhin der Kunde seinen Vertrag fristlos kündigte und die Zahlungen für den am neuen Ort weiter nicht zur Verfügung stehenden Anschluss einstellte, verklagte ihn das Telekommunikationsunternehmen auf die bis zum formellen Auslaufen des alten Vertrages ausstehende Summe in Höhe von 247,69 Euro. Allerdings vergeblich. "Die Ablehnung der unstreitig am neuen Wohnort möglichen Fortsetzung des bisherigen Vertrages stellt nach Auffassung des Gerichts einen so schwerwiegenden Verstoß gegen die vertraglichen Treuepflichten dar, dass dem Kunden eine Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten war", erklärt Rechtsanwältin Jetta Kasper (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Der sich über den Tisch gezogen fühlende Anschlussinhaber habe als Nutznießer der Dienstleistung nicht damit rechnen müssen, dass er den Vertrag bei technischer Möglichkeit nicht in der neuen Wohnung fortsetzen kann. Zumal sich die "Ortsgebundenheit" laut richterlicher Erkenntnis nicht auf die Bindung des Vertrages an einen Ort beziehe, sondern im Unterschied zu einem Mobilanschluss nur den anderen Übertragungsweg der Signale zum Festnetzanschluss zum Ausdruck bringe. (Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline vom 19.01.2011) |
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| | #2 |
| Arcorgott ![]() Registriert seit: 20.10.2008 Beiträge: 1.875
Internet: Arcor DSL1000 @ 61.5dB Hardware: Teledat 302 als SpeedStream 4100 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | AW: Urteil AG Lahr Das ist ein Amtsgerichtsurteil, das kannst Du in der Pfeife rauchen oder zum Feueranschüren verwenden; das behandelt einen Einzelfall und hat keinerlei Grundsatzwirkung. Jedes Gericht - selbst dasselbe - könnte in einem (vermeintlich) gleichen Fall anders entscheiden. G., -#####o: |
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| | #3 |
| Arcorprofi ![]() Registriert seit: 22.07.2009 Ort: in den Bergen Beiträge: 246
Internet: DSL6000 Hardware: FritzBox 7170 und Speedport 400P, Comfort Pro S ![]() ![]() ![]() ![]() | AW: Urteil AG Lahr Trotzdem kann dieses Urteil als Begründung in einem ähnlichen Fall verwendet werden. Jedenfalls scheint mir der Druck für einen automatischen Neuvertrag in vielen Fällen wegzufallen. |
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| | #4 | |
| Arcorgott ![]() Registriert seit: 01.06.2008 Ort: Ludwigshafen am Rhein Beiträge: 1.551
Internet: 100 Mbit/s Kabel-Deutschland Hardware: FritzBox 6360 <--> ISDN-TKA Auerswald COMpact 3000isdn ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | AW: Urteil AG Lahr Zitat:
__________________ Früher war alles gut, heute ist alles besser. Manchmal wäre es besser, es wäre wieder gut! | |
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