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| | #1 |
| Arcorneuling Registriert seit: 07.05.2009 Beiträge: 3
![]() | Hallo, ich habe bisher in einer 2er WG gewohnt, die allerdings aufgelöst wurde, da mein Mitbewohner aus fadenscheinigen Gründen nach ca. 1 Jahr wieder ausgezogen ist. Da der Mietvertrag über beide Mieter abgeschlossen war (Stichwort: Gesamtschuldner), musste auch ich die Kündigung unterschreiben und meine Sachen packen, da sonst erstens mein Mitbewohner nicht ausziehen konnte und ich nicht in der Lage bin, die volle Miete zu zahlen. Da der Zeitpunkt des Auszug natürlich nicht mit der 2-jährigen Vertragslaufzeit von Arcor übereinstimmt, stellt sich jetzt die Frage, was zu tun ist. Da ich auf Grund der Kündigung gezwungen war, eine neue Unterkunft zu finden, bin ich jetzt in eine neue Wohngemeinschaft eingezogen, in der schon ein Vertrag mit einem anderen Telekommunikationsanbieter geschlossen wurde. Die Mitnahme des Arcor-Vertrages ist also ausgeschlossen. Auch die Nachmieter der alten Wohnung sind auf mein Angebot, meinen Arcor-Vertrag zu übernehmen, nicht eingegangen, da sie selbst ihren bei einem anderen Anbiter bestehenden Vertrag mitnehmen wollten. Was kann ich jetzt also noch tun, um aus dem Vertrag mit Arcor vor Ende der regulären Vertragslaufzeit herauszukommen? Die Rechnungen zahle ich schon allein seit Auszug meines Mitbewohners, da sich dieser weigert, weiterhin die Hälfte der monatlichen Kosten weiterzubezahlen, obwohl er mit im Vertrag drinsteht. Eine böse Absicht steht daher bei mir keineswegs hinter meiner Anfrage, und verschuldet habe ich die Situation auch nicht. |
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| | #2 |
| Administrator ![]() Registriert seit: 26.09.2006 Beiträge: 2.044
Internet: Arcor DSL6000 @34,5dB Hardware: AsusWL500gP LinksysWRT54Gv3.1TomatoFW Speedtouch536i ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | AW: Kündigungsrecht bei nicht verschuldetem Auszug? Ich würde Arcor einfach schreiben, dass du umziehst und in der neuen Wohnung bereits ein Anschluss mit Vertrag besteht. Ich denke, Arcor lässt dich dann vorzeitig aus dem Vertrag.
__________________ Was tun bei Geschwindigkeitsproblemen? |
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| | #3 |
| Arcorneuling Registriert seit: 07.05.2009 Beiträge: 3
![]() | AW: Kündigungsrecht bei nicht verschuldetem Auszug? OK, danke für den Hinweis. Das Schreiben sollte dann auch mit "Arcor AG & Co. KG, Postfach 10 25 63, 45025 Essen" adressiert werden, und nicht mit "Arcor AG & Co.KG, Alfred-Herrhausen-Allee, 1 65760 Eschborn", oder? |
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| | #4 |
| Arcorneuling Registriert seit: 12.05.2009 Beiträge: 3
Internet: DSL6000 Hardware: EasyBox A 802 ![]() | AW: Kündigungsrecht bei nicht verschuldetem Auszug? Die Postfachadresse ist für Bestandskunden... die Adresse in Eschborn ist nur für Widerrufe... Schicke am besten auch gleich eine Ummeldebescheinigung mit |
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| | #5 |
| Arcorneuling Registriert seit: 07.05.2009 Beiträge: 3
![]() | AW: Kündigungsrecht bei nicht verschuldetem Auszug? |
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| | #6 |
| Arcorneuling Registriert seit: 19.05.2009 Beiträge: 16
Internet: 6000 Hardware: Siemens C2-010-I ![]() | AW: Kündigungsrecht bei nicht verschuldetem Auszug? |
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