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| | #1 |
| Arcorneuling Registriert seit: 05.06.2009 Beiträge: 2
![]() | Kündigung nach Umzug nicht möglich Folgender Sachverhalt: In meiner neuen Wohnung besteht über den Bauverein (Genossenschaft) ein Kabelanschluss (analog) von Unitymedia. Da diese auch Digital-TV inkl. DSL und Telefonflat für einen guten Kurs anbieten, habe ich bei denen direkt einen solchen Anschluss beauftragt. Läuft auch alles wunderbar. Das Problem ist nur, dass ich jetzt nicht so einfach aus meinem Arcor-Vertrag heraus komme, der für die alte Wohnung noch besteht. Denn nach Durchsicht der AGBs musste ich mit Entsetzen feststellen, dass es zwar einen Umzugsservice gibt (mit unverschämter, automatischer Vertragsverlängerung von 2 Jahren ab Auftragsstellung), aber es kein Sonderkündigungsrecht gibt, so wie es etwa bei Stromversorgern bei Umzug der Fall ist. Wie komme ich nun aus der Zwickmühle heraus? Was macht der neue Mieter meiner alten Wohnung? So lange dort die Arcor-Leitung gechaltet ist, kann dort kein anderer Anschluss freigeschaltet werden. Eigentlich eine Frechheit von Arcor. Ich habe Arcor die geforderte Ummeldebescheinigung der Behörde geschickt und mich gleichzeitig bereit erklärt, einmalig 99,95 EUR zu bezahlen, um mich quasi freizukaufen (wie hier im Forum zu lesen, war dies wohl mal möglich). Daraufhin kam gestern ein Anruf vom Kundenservice, in dem mir erklärt wurde, dass es diese Möglichkeit mit der Einmalzahlung nicht mehr geben würde. Nun meine Frage. Wie komme ich aus der Zwickmühle heraus? Da Arcor am neuen Wohnort mit vollem Umfang verfügbar ist, besteht auch daher kein Sonderkündigungsrecht. Noch sind in der alten Wohnung keine neuen Mieter, aber was ist wenn die kommen und einen Festnetzanschluss haben wollen, der aber immer noch durch meinen Arcor-Anschluss belegt ist? Die werden sich bedanken. Laut Aussage von Arcor ist dieser Anschluss erst ab Mitte November wieder frei. Ja spinnen die denn? Wer hat Rat, der möge sich bitte melden. Vielen Dank. |
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| | #2 |
| Arcorexperte ![]() Registriert seit: 05.01.2009 Beiträge: 911
Internet: DSL 16.000, real ca. 12,5 MBit Hardware: Speedtouch 585i v6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | AW: Kündigung nach Umzug nicht möglich Anschluss sperren lassen und zu November kündigen. Der neue Mieter kann sich seinen Anschluss ja parallel zum alten legen lassen - es kommt recht selten vor, dass in einem Wohnung nur ein einziger Anschluss realisierbar ist. |
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| | #3 |
| Administrator ![]() Registriert seit: 26.09.2006 Beiträge: 2.044
Internet: Arcor DSL6000 @34,5dB Hardware: AsusWL500gP LinksysWRT54Gv3.1TomatoFW Speedtouch536i ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | AW: Kündigung nach Umzug nicht möglich Evtl einfach nochmal versuchen, mittels der Einmalzahlung rauszukommen. Vielleicht sehen das die Mitarbeiter ja unterschiedlich. Außerdem kann es durchaus sein, dass der Nachmieter deinen Arcorvertrag übernehmen möchte, da er sich dadurch den Anmeldestress und -risiken eines Anschlusses spart und ja evtl sowieso bei Arcor bestellen würde.
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| | #4 | |
| Arcorneuling Registriert seit: 05.06.2009 Beiträge: 2
![]() | AW: Kündigung nach Umzug nicht möglich Danke für die schnelle Antwort. Bleibt wohl tatsächlich nix anderes übrig als erst im November den Vertrag zu kündigen. Warum akzeptieren die auch die 99,95 EUR nicht mehr? Säcke. ![]() Meine Bedenken sind halt, was mit dem alten Anschluss ist. Gesperrt ist er mittlerweile (hab ich schon beim gestrigen Telefonat beantragt), nur ob das mit einer Parallelschaltung funktioniert - keine Ahnung. Ein Anschluss, zwei Anbieter, zwei Telefonnummern? Dat funzt? ---------- Beitrag hinzugefügt um 12:10 ---------- Voriger Beitrag war um 12:05 ---------- Zitat:
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| | #5 |
| Administrator ![]() Registriert seit: 26.09.2006 Beiträge: 2.044
Internet: Arcor DSL6000 @34,5dB Hardware: AsusWL500gP LinksysWRT54Gv3.1TomatoFW Speedtouch536i ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | AW: Kündigung nach Umzug nicht möglich Du könntest evtl noch mal in die für dich geltenden AGB schauen, ob dort noch diese 99,95€ verankert waren. Eigentlich müssten die AGB gelten, die bei der letzten Vertragsänderung aktuell waren. In den jetzigen AGB finde ich tatsächlich nichts mehr zu dieser Sonderzahlung, aber ich meine, die wäre mal verankert gewesen.
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| | #6 | ||
| Arcorexperte ![]() Registriert seit: 05.01.2009 Beiträge: 911
Internet: DSL 16.000, real ca. 12,5 MBit Hardware: Speedtouch 585i v6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | AW: Kündigung nach Umzug nicht möglich Zitat:
---------- Beitrag hinzugefügt um 12:15 ---------- Voriger Beitrag war um 12:13 ---------- Zitat:
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| | #7 |
| Administrator ![]() Registriert seit: 26.09.2006 Beiträge: 2.044
Internet: Arcor DSL6000 @34,5dB Hardware: AsusWL500gP LinksysWRT54Gv3.1TomatoFW Speedtouch536i ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | AW: Kündigung nach Umzug nicht möglich Naja, Arcor hat aber doch nicht willkürlich entschieden, damals. Hier liegt ja ein Fall vor, in dem damals zugestimmt worden wäre. Wenn man nun argumentiert, dass für diesen Anschluss immer noch die AGB gelten, in denen die Klausel enthalten ist, könnte Arcor evtl doch noch zustimmen. Zumindest einen Versuch ist's ja wert.
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